Geschäfts und Lieferbedingungen Firma TARLO Rudel-Steinbauer Dagmar

 

1.

Angebote

1.1

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle Aufträge werden nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen, die auch für sämtliche nachfolgende Aufträge verbindlich sind.

1.2

Aufträge sowie mündlich getroffene Nebenabreden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

1.3

Geschäftsbedingungen von Käufern, die zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen oder mit ihnen nicht vereinbart sind, haben keine Gültigkeit, falls sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich angenommen worden sind.

2.

Preise/Lieferung

2.1

Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk oder ab auswärtigem Auslieferungslager, ausschließlich Fracht, Versicherung und Transportverpackung. Bei Bestellungen von "Kleinmaterial" unter EUR 75,- netto (zuzügl. Mwst.) wird eine Transportpauschale von EUR 3,56 (züzgl. Mwst) verrechnet.

2.2

Bei Sendungen von "sperrigen Gütern" ( Einrichtungen etc. ) wird ein anteilmägier Transportkostenanteil verrechnet., welcher je nach Produkt und Versandform variiert.

Die Verpackung wird auf das sorgfältigste und entsprechend den Erfordernissen der Produkte
vorgenommen. Das Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurückgenommen.

2.3

Setzt sich ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen zusammen, so gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft. Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang ohne vorherige Absprache berechtigt. Bei Normalen bzw. Abrufaufträgen behalten wir uns außerdem das Recht vor, Preise und Zahlungsbedingungen infolge etwa gestiegener Material-, Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Arbeitszeitverkürzungen zu ändern falls die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll.

3.

Zahlung

3.1.1

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anderes vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Zahlungen sind nur an uns direkt, nicht an unsere Vertreter zu leisten .

3.1.2

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Forderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.2

Ab Fälligkeitstag werden bei Schuldnerverzug des Käufers Geltendmachung eventueller weiterer Verzugsschäden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank mindestens jedoch 12% p.a. zu verrechnen.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen
oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so kann der TARLO die Vorauszahlung und sofortige Bezahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Lieferanten auch zu, wenn der Käufer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

4.

Lieferfrist

Von uns angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle jeder Lieferverzögerung ist der
Kunde verpflichtet uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

5.

Haftung bei Versand

5.1

Die Ware ist unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft vom Käufer zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug gehen Kosten und Gefahr, einschließlich der Lagerung, auf den Käufer über. Das gleiche gilt bei Transportsperren aller Art, die einen Versand unmöglich machen.

5.2

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir haften auch dann nicht, wenn wir den Transport selbst vornehmen, es sei denn, der Schaden beruhe auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten oder Organe. Die Wahl des Versandweges erfolgt durch uns und gilt als vom Besteller genehmigt. Falls der Besteller besondere Versandvorschriften erteilt, ergehen die Mehrkosten gegenüber dem von uns zu wählenden Versandweg zu Lasten des Bestellers, ohne daß uns daraus eine Haftung erwächst.

5.3

Eine Transportversicherung nehmen wir nur auf Wunsch und unter Berechnung der
Versicherungsprämie an den Käufer vor.

6

Mängelrüge/Gewährleistung/Schadenersatz

6.1

Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware angezeigt werden.

Im Falle fristgerechter und von uns anerkannter Beanstandungen behalten wir uns das Recht vor, Ersatz durch Ware gleicher Art und Güte für beanstandete und zurückgesandte Ware zu liefern oder ihren Wert gutzuschreiben.

Änderungen und Abweichungen hinsichtlich der Formgebung, Konstruktion und Farbe, die
dem technischen Fortschritt, der Qualitätssteigerung und der Geschmacksentwicklung des Marktes dienen, bleiben uns vorbehalten, soweit dadurch keine Verschlechterung der Funktion oder Leistung eintritt.

Sämtliche Maßangaben Angaben sind Zirka Angaben.

Die verwendeten Hölzer können in Art und Farbe abweichen.

6.2

Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Käufer
beabsichtigten Zweck, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich von uns zugesichert worden ist.

Alle unsere Produkte sind nach den europäischen Richtlinien gefertigt , und eigenen sich für Kinder ab 3 Jahren. Dem Käufer ist bekannt, daß bei Nichtbeachten gegen diesen Sicherheitshinweis unsere Haftung entfällt

7

Warenrücksendung

Warenrücksendungen bedürfen grundsätzlich unserer vorausgehenden schriftlichen Zustimmung. Im Falle unserer Zustimmung erfolgt eine Gutschrift für originalverpackte und unbeschädigte Waren. Uns entstehende Kosten für eine notwendige Aufarbeitung und Neuverpackung sowie eventuelle Transportkosten vermindern den Gutschriftsbetrag entsprechend.

8

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung -
einschließlich Zinsen und Kosten - behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9

Export

Der geschäftsmäßige Export unserer Produkte ist nur mit unserer ausdrücklichen
Genehmigung gestattet. Außerdem wird von uns wegen der weltweit von Land zu Land unterschiedlichen nationalen Sicherheitsvorschriften und Prüfbestimmungen keine Haftung für die Funktionsfähigkeit und die Zulässigkeit der Ingebrauchnahme im Ausland hinsichtlich solcher Produkte übernommen, die innerhalb der Republik Österreich geliefert werden.

10

Sonderbestimmungen für Aufträge (nach Zeichnungen, Modellen usw.)

10.1

Soweit wir nach unseren eigenen Zeichnungen, Mustern oder Modellen liefern, sind diese für
uns verbindlich hinsichtlich der äußeren Formgebung und technischen Ausführung. Dagegen übernehmen wir keine Verantwortung für den vorgesehenen Verwendungszweck. An unseren Zeichnungen, Mustern, Modellen, behalten wir das Eigentum und das Urheberrecht. Sie dürfen grundsätzlich Dritten nur im Falle unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

10.2

Falls wir nach Mustern, Zeichnungen und Modellen des Käufers zu liefern haben, übernimmt
der Käufer die Haftung dafür, daß wir dabei keine Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte freizustellen, dies gilt auch für etwaige uns entstehende Prozeßkosten. Für etwaige Prozeßkosten hat der Käufer uns auf Verlangen einen angemessenen Vorschuß zu zahlen.

11

Datenschutz

Wir sind berechtigt, Daten über den Käufer, welche wir bezüglich der Geschäftsbeziehungen
und im Zusammenhang mit diesen erhalten und welche dessen schutzwürdige Interessen im Sinne des § 17 DSG nicht verletzen, gleich ob diese vom Käufer selber oder von Dritten stammen, per EDV im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

12

Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer unterliegt dem Recht der Republik
Österreich.. Erfüllungsort, Gerichtsstand Enns.

13

Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen

Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtig.

Firma TARLO Rudel-Steinbauer Dagmar

Postanschrift:
Thann 41
A-4483 Hargelsberg

Tel:07225/20663
Fax: 07225/20653

email: steinbauer@tarlo.at

ATU: 48934408